Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 8. September 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Renovierungs- und Handwerksleistungen zwischen der Mellow Road GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber").
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzlich erforderliche Leistungen auszuführen, wenn:
- sie für die Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig sind
- dem Auftraggeber die Zusatzleistung und deren Vergütung vorher mitgeteilt wurde
- der Auftraggeber nicht unverzüglich widersprochen hat
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Kostenvoranschlägen können Überschreitungen bis zu 15% ohne besondere Mitteilung in Rechnung gestellt werden.
Zahlungsbedingungen
Die Vergütung wird nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung fällig. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, sind Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu leisten.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
§ 5 Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
Die Einhaltung von Ausführungsfristen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten zu erfüllen:
- Rechtzeitige Bereitstellung des Arbeitsplatzes
- Bereitstellung von Wasser und Strom
- Freihaltung der Zufahrtswege
- Beschaffung erforderlicher behördlicher Genehmigungen
- Rechtzeitige Mitteilung von besonderen örtlichen Verhältnissen
§ 7 Gefahrübergang
Mit der Abnahme der Leistung oder bei verweigerter oder unterlassener Abnahme mit der Fertigstellung der Arbeiten geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 8 Gewährleistung
Für Mängel der Werkleistung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre für Bauwerke und 2 Jahre für andere Werke, jeweils ab Abnahme.
Soweit der Auftraggeber das Werk trotz eines Mangels abnimmt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Mangel bei der Abnahme bekannt war.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die vom Auftragnehmer eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.
§ 12 Streitbeilegung
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist zunächst eine außergerichtliche Streitbeilegung anzustreben.
Kommt eine einvernehmliche Lösung nicht zustande, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand Berlin vereinbart.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
§ 14 Anwendbares Recht
Auf diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.